Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERMIETUNG

Die Leben.Pur Unterkünfte sind vollständig möbliert und werden samt Inventar zu touristischen Zwecken, dh. vorübergehendem Aufenthalt, vermietet.  Der Beherbergungsvertrag kommt mit Annahme des Angebotes und Übermittlung einer Reservierungsbestätigung des Vermieters, sowie einer Anzahlung in Höhe von 50 % der Gesamtsumme auf das Konto der Vermieterin bzw. deren Stellvertretung, einlangend binnen der in der Reservierungsbestätigung angegebenen Frist zustande. Die Anzahlung kann auch durch Übermittlung der Kreditkartendaten akzeptiert und durchgeführt werden.

Als Vermieter gilt der Eigentümer der jeweiligen Unterkunft, folglich kommt der Beherbergungsvertrag zwischen Gast und Eigentümer des Ferienobjekts zustande. Steirerhütte Residence Management OG vermittelt dieses Mietverhältnis und erbringt sämtliche damit verbundenen Leistungen im Auftrag des Eigentümers. Alle nachfolgend beschriebenen Leistungen, Verpflichtungen und Befugnisse des Vermieters werden somit durch den Vermittler in Stellvertretung für den Eigentümer erbracht und wahrgenommen.

Das Mietverhältnis beginnt und endet laut Buchungsbestätigung, ohne dass es einer weiteren Erklärung sowie Kündigung bedarf. Früheste Anreisezeit am Anreisetag ist 15:00 Uhr. Die Unterkunft muss am Abreisetag spätestens um 10.00 Uhr frei von allen Gegenständen des Mieters/der Mieterin geräumt werden. Bei einer späteren Abreise werden zusätzliche Kosten verrechnet!

Nur jene Personen, die in der Reservierungsbestätigung angeführt sind, dürfen die Unterkunft benützen. Die Anzahl der Personen darf die Anzahl der Schlafplätze nicht überschreiten. Sollte die Vermieterin Personen vorfinden, die nicht in der Reservierungsbestätigung namentlich genannt sind bzw. mehr Personen vorfinden als vereinbart, liegt es im Ermessen der Vermieterin die erforderlichen Schritte bzw. Maßnahmen zu setzen.

2. ENTGELT

Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Nächtigungsentgelt pro Nacht auf Basis des Angebotes sowie den Kosten für die Endreinigung, Wäschekosten (z.B. Handtücher, Bettwäsche) und der an die Gemeinde Bad Mitterndorf zu entrichtenden Kurtaxe. Wird der Mietgegenstand vom Mieter/von der Mieterin am Abreisetag nicht bis 10:00 Uhr freigemacht bzw. hat es der Mieter/die Mieterin unterlassen, die Vermieterin von einer späteren Abreise in Kenntnis zu setzen, so ist die Vermieterin berechtigt, das Entgelt für einen weiteren Tag in Rechnung zu stellen.

Falls am Anreisetag keine Beanstandungen durch den Mieter/die Mieterin gemeldet werden, gilt dies als Bestätigung des Mieters/der Mieterin die Unterkunft bei Anreise in einem ordnungsgemäßen, schadensfreien und sauberen Zustand übernommen zu haben. Er/Sie verpflichtet sich, die Unterkunft sowie das Inventar schonend und pfleglich zu behandeln und die Unterkunft bei Aufenthaltsende (=Vertragsende) im selben Zustand wie übernommen zu verlassen.

2. SCHÄDEN

Eine Schadenskaution in Höhe von EUR 400,- wird dem Mieter vor der Anreise belastet. Die Kaution wird dem Mieter/der Mieterin zurückbezahlt (bzw. freigegeben), sobald feststeht, dass keine Schäden während der Dauer des Aufenthaltes am und/oder in der Unterkunft aufgetreten sind. Sollten Schäden am und/oder in der Unterkunft während der Dauer des Aufenthaltes auftreten, so wird die Kaution dafür aufgewendet. Ein allfälliger Überschuss aus dieser Kaution wird an den Mieter/die Mieterin zurückbezahlt. Sollte die Kaution nicht ausreichend sein, wird die Vermieterin den daraus resultierenden Differenzbetrag vom Mieter/von der Mieterin einfordern.

Für den vom Mieter/von der Mieterin während der Beherbergungsdauer (-zeit) verursachten Schaden gelten die Bestimmungen des Schadenersatzrechtes. Der Mieter/Die Mieterin haftet daher für jeden Schaden und Nachteil, den die Vermieterin durch den Mieter/die Mieterin und/oder dritte Personen durch sein/ihr Verschulden und/oder durch das Verschulden seiner/ihrer Begleiter und/oder anderer Personen, für die er/sie verantwortlich ist, erleidet.

Ein Schaden ist unverzüglich der Vermieterin zu melden und mittels Foto(s) und schriftliche Niederlegung des Schadensverlaufes zu dokumentieren. Sollte ein Schaden erst nach Abreise des Mieters/der Mieterin festgestellt werden, so ist der Mieter/die Mieterin unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Der Mieter/die Mieterin hat der Vermieterin in weiterer Folge die Haftpflichtversicherung bekanntzugeben und alles zu tun, um in die Schadenswidergutmachung einzutreten!

Insbesondere ist das Rauchen und das verbrennen von Räucherholz oder ähnlichem,  innerhalb der Unterkunft strengstens verboten. Sollte bereits während des Aufenthalts des Mieters/der Mieterin festgestellt werden, das er/sie oder begleitende Personen, bzw. Personen denen Zugang gewährt wurde, innerhalb der Unterkunft rauchen bzw. geraucht haben, behält sich die Vermieterin vor, die Beherbergung des Gastes fristlos und mit sofortiger Wirkung zu beenden. Alle Aufwände und Kosten, die der Vermieterin zur Beseitigung von Geruchsrückständen anfallen, sowie daraus resultierende Mietausfälle oder notwendige Erstattungen für nächste Mieter, werden wie Schäden behandelt und dem Mieter/der Mieterin von der Schadenskaution abgezogen bzw. in Rechnung gestellt.

3. HAFTUNG FÜR MITGEBRACHTE GEGENSTÄNDE

Die Vermieterin haftet nicht für vom Mieter/von der Mieterin und/oder dessen/deren Begleiter ein- bzw. mitgebrachte Sachen/Dinge und/oder Wertgegenstände. Die Vermieterin übernimmt keine wie geartete Verantwortung für den Verlust und/oder Beschädigung der persönlichen (Wert-)Gegenstände, die in der Unterkunft belassen werden. Der Mieter/Die Mieterin hat dafür Sorge zu tragen, dass mitgebrachte (Wert-)Gegenstände ausreichend versichert sind und der Unterkunft während der Dauer des Aufenthaltes versperrt ist!

4. BETRETUNG

Die Vermieterin und/oder von ihr beauftragte Personen sind nach vorheriger Anmeldung und zum Betreten des Mietgegenstandes berechtigt, um Reinigungen oder notwendige Wartungsarbeiten bzw. Reparaturen durchführen lassen zu können bzw. durchzuführen.

Bei Gefahr in Verzug, oder bei Verdacht auf unsachgemäße Verwendung der Unterkunft oder Verstoß gegen die gegenständlichen Geschäftsbedingungen, können die Vermieterin und/oder von ihr beauftragte Personen die Unterkunft jederzeit – auch in Abwesenheit des Mieters/der Mieterin und ohne Voranmeldung – betreten. Vor jeder Abwesenheit hat der Mieter/die Mieterin dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand in dringenden Fällen jederzeit zugänglich und nicht durch Sachen/Dingen wie z.B. Skier versperrt ist.

Der Mieter/Die Mieterin erklärt, aus der zeitweiligen Störung und/oder Absperrung der Wasserzufuhr, der Strom- und/oder Abwasserleitungen udgl. keinerlei Rechtsfolgen wie immer ableiten zu wollen und hält diesbezüglich die Vermieterin schad- und klaglos.

5. STORNIERUNG/RÜCKTRITT

Bis spätestens 30 Tage vor dem vereinbarten Anreisetermin des Mieters/der Mieterin kann der Beherbergungsvertrag durch Entrichtung einer Stornogebühr von 50% des vereinbarten Mietpreises durch einseitige Erklärung aufgelöst werden. Ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Anreisetermin ist ein Rücktritt vom abgeschlossenen Beherbergungsvertrag nur unter Entrichtung des vereinbarten Mietpreises möglich. Zusammenfassend:

Bis 30 Tage vor dem Anreisetermin 50% vom vereinbarten Mietpreis

29 bis 0 Tage vor dem Anreisetermin 100 % vom vereinbarten Mietpreis

6. HAFTUNG

Die Vermieterin ist nicht haftbar für den Tod, schwere Verletzungen und/oder Krankheiten des Mieters/der Mieterin während der Aufenthaltsdauer. Eltern haften für ihre Kinder. Es wird auf die möglichen Gefahren wie Treppenauf- und –abgang, offene Fenster, erhöhte Freibereiche wie Terrasse, Balkon, oder Loggia, heißes Wasser, heiße Kochplatten, spitze Gegenstände und Kanten etc. hingewiesen.

Mängelrügen des Mieters/der Mieterin sind vor Ort und während der Dauer des Aufenthaltes der Vermieterin mitzuteilen. Mängelrügen, die nach Abreise des Gastes durch den Gast an die Vermieterin zur Kenntnis gebracht werden, können nicht berücksichtigt werden und übernimmt die Vermieterin dafür keine wie immer geartete Haftung bzw. Leistung.

Der Mieter/Die Mieterin haftet er/sie eigenverantwortlich für die Benützung von Kerzen und sonstigen Feuerstätten. Kerzen und Feuerstätten dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen gelöscht werden, sobald die Unterkunft verlassen wird. Der Mieter/Die Mieterin haftet für alle Schäden die in diesem Zusammenhang verursacht werden.

7. HAUSTIERE

Haustiere sind in den Unterkünften nur mit Erlaubnis der Vermieterin gestattet.

8. ERFÜLLUNGSORT, GERICHTSSTAND

Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem gegenständlichen Vertragsverhältnis ist der jeweilige Standort der Unterkunft. Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt österreichisches Recht als vereinbart. Als Gerichtsstand gilt das  jeweils zuständige Bezirks- bzw. Landesgericht.

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

Die Vertragsparteien verzichten auf die Anfechtung dieses Vertrages wegen Willensmangel, insbesondere wegen Irrtums. Sollten Teile des Beherbergungsvertrages unwirksam sein bzw. werden, weil sie gegen zwingendes Recht verstoßen, bleibt die Gültigkeit der restlichen Vertragsbestimmungen unberührt.

Eine allenfalls unwirksame Bestimmung wäre durch jene zu ersetzen, die der Intention der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Nebenabreden sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Abgehen vom Erfordernis der Schriftform.

Steirerhütte Residence Management OG
Bad Mitterndorf 462 (Am Sonnenplatzerl 1)

A-8983 Bad Mitterndorf

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